Honeywell in Seelze – Ein Industriepark im Zentrum Europas

Mit REACH Vertrauen gewinnen


REACH – Europäische Verordnung REACH - Seit Juni 2007 in Kraft

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien ist am 1. Juni 2007 für alle EU-Staaten in Kraft getreten. Danach sind Hersteller und Importeure verpflichtet, Chemikalien, die in Mengen ab einer Tonne produziert und vermarktet werden, bewerten und registrieren zu lassen. Für bestimmte Stoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial besteht eine Zulassungspflicht.

Mit REACH steht das theoretische Gerüst des neuen EU-Chemikalienrechts. Über die Umsetzung entscheiden verschiedene technische Leitfäden, die von der EU-Kommission zurzeit entwickelt werden. Im ersten Schritt werden alle Stoffe von Juni bis Dezember 2008 vorregistriert. Daran schließt sich die Registrierungsphase an. Alle Informationen müssen der neuen EU-Chemikalienagentur in Helsinki zusammen mit Nachweisen über die sichere Verwendung des Stoffs in einem Registrierungsdossier übermittelt werden.

Weitere Informationen:
Cefic - European Chemical Industry Council
VCI - Verband der Chemischen Industrie e.V.

Wählen Sie Ihre Sprache