Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
ist am 1. Juni 2007 für alle EU-Staaten in Kraft getreten. Danach sind
Hersteller und Importeure verpflichtet, Chemikalien, die in Mengen ab einer
Tonne produziert und vermarktet werden, bewerten und registrieren zu lassen.
Für bestimmte Stoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial besteht eine
Zulassungspflicht.
Mit REACH steht das theoretische Gerüst des neuen EU-Chemikalienrechts. Über
die Umsetzung entscheiden verschiedene technische Leitfäden, die von der
EU-Kommission zurzeit entwickelt werden. Im ersten Schritt werden alle Stoffe
von Juni bis Dezember 2008 vorregistriert. Daran schließt sich die
Registrierungsphase an. Alle Informationen müssen der neuen
EU-Chemikalienagentur in Helsinki zusammen mit Nachweisen über die sichere
Verwendung des Stoffs in einem Registrierungsdossier übermittelt werden.